PAGINA CARIONIS
HERZOG ALBRECHT VON PREUSSEN AN JOHANNES
CARION,
3. Februar 1537: CEDULA (2)
1,1 Cedula 2 Nachdem wir auch bey disem pothen Johan Doltzy mit eigener handt, daran vns gelegen, geschryben vnd die antwort gern eilends bey vns wider haben wollen, auch vngewis, ob derselb bey dem Churfursten zu Sachsen anzutreffen oder villeichts botschafft weis an ander orth verschickt sein mocht, so ist vnser genedigs begern, Jr wollet jm fhal, wan doltzy nicht am Churfurstlichen hoff verhanden, den Bothen mit gepurlicher belonung biß zu jme abfertigen, vnd vns solche des doltzky antwort bey diesem, oder wan er vnvermogendt zu reisen, einen anderen vnverzuglich auff vnsern vncosten zu fertigen mit vermeldung, was Jr jme zu poten lon gegeben oder verheischen. 3 Sol euch oder dem pothen dasselbig zu guttem danck erlegt vnd gegen euer person jn genaden bedacht werden. 4 Datum vt in literis |
1,1 Nachtrag 2 Nachdem wir auch durch diesen Boten dem Johann Dolzky eigenhändig, woran uns gelegen war, geschrieben haben und die Antwort gerne bald wieder bei uns haben wollen, da wir auch nicht wissen, ob derselbe beim Kurfürsten von Sachsen anzutreffen ist oder vielleicht eine Mission anderswohin hat, so ist unser gnädiges Begehren, Ihr wollet, falls Doltzky nicht am kurfürstlichen Hof sich befindet, den Boten mit der ordentlichen Belohnung bis zu ihm bezahlen und uns Doltzkys Antwort durch diesen zukommen lassen, oder falls er nicht reisen kann, einen anderen unverzüglich auf unsere Kosten beauftragen und uns mitteilen, was Ihr ihm als Botenlohn gegeben oder versprochen habt. 3 Euch oder dem Boten soll der Betrag als Dank bezahlt werden und Euch gegenüber soll es in Gnaden vergolten werden. 4 Gegeben wie im Brief |
Buchstaben- und zeilengerechte Transkription (Lesung: Reinhard Hirth) Cedûla
18. werdenn, Dat[um] vt in l[ite]ris |