PAGINA CARIONIS
HERZOG ALBRECHT VON PREUSSEN AN JOHANNES
CARION,
15. Juli 1534
1,1 An herrn Johann Carion, den 15 Julij Jm xxxiiij. 2 Vnsern gunstigen grus vnd genedigen willen zuvor. |
1,1 An Herrn Johann Carion, den 15. Juli 1534. 2 Unsern günstigen Gruß und gnädigen Willen zuvor. |
2,1 Achtbar vnd wolgelerter lieber getreuer. 2 Wiewoll vns gegenwertiger zeiger Frantz schreck vff vnser begeren vnd iungst abfertigung, etlichen wein zugeprachtt, so dunckth vns doch derselbige ethwas hartt, vnd fur vnser Person vndienstlich sein. 3 Haben jnen derhalben vns andern vnd bessern wein vnd des neuen gutten mosts ein fuder ader vierzehen vngeuerlich zezepringen widerumb abgefertigt. 4
Jst demnach an Euch vnser genedigs begeren, Jhr wollet, wie Jhr dann woll zuthun wissett, bej vnserm Freuntlichen
lieben vettern, dem Churfursten, vfs beste verfurdern helffen, das vns solcher wein, durch seiner lieb Churfurstenthumb
vnnd Lande zoll vnd aller
beschwerung frej, vnuorhindertt, durch obgenanten
franntz schreck zugepracht
moge werden. 5 Das seindt
wir vmb euer Person in sondern genaden
abzunemen vrputig. |
2,1 Achtbarer und wohlgelehrter, lieber Getreuer! 2 Zwar hat uns der anwesende Wegweiser Franz Schreck auf
unseren Wunsch und kürzliche Beauftragung hin
einigen Wein geliefert, aber er erscheint uns etwas herb und unserer Person
unangemessen. 3 Wir haben ihn deshalb wieder beauftragt, uns anderen,
besseren Wein und vom neuen guten Most ein Fuder oder ungefähr 14
<Eimer> zu bringen. 4 Deshalb wünschen wir von Euch gnädiglich, dass Ihr, wie Ihr das ja wohl zu tun wisst, Euch bei unserem freundlichen, lieben Vetter, dem Kurfürsten, aufs beste dafür einsetzt, dass uns solcher Wein durch seiner Liebe Kurfürstentum und Lande zollfrei und ohne weitere Belastungen, ohne Behinderung, durch den erwähnten Franz Schreck geliefert werde. 5 Wir erbieten uns, das um Eure Person willen in besonderen Gnaden anzunehmen. 6 Gegeben wie oben. |
Buchstaben- und zeilengerechte Transkription (Lesung: Reinhard Hirth) Ann herrnn Johann Carionn denn 15 Jûlij Jm xxxiiij
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